Photovoltaik-Energieerzeugungsanlagen (PV-EEA)

Das Ziel ist, Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) qualitativ so zu erstellen, dass weder Personen noch Sachen gefährdet werden und keine unzulässigen Netzrückwirkungen entstehen.

PV-Anlagen weisen gewisse Besonderheiten auf, ausserdem macht die Gesetzgebung Vorschriften bezüglich Meldung solcher Anlagen an die zuständige Netzbetreiberin, Bewilligungen für das Ausführen von Installationsarbeiten sowie Kontrolle der fertig installierten Anlage. Diese Weisung soll Klarheit schaffen über die Zuständigkeiten und Anforderungen bei Planvorlagen, Besonderheiten bei der Installation sowie die Schluss und Abnahmekontrolle mit Fertigmeldung von PV-Anlagen.

Direktive ESTI

Werkvorschriften (WV)

Die Branchenempfehlung „Werkvorschriften CH“ regelt die technischen Bedingungen der Verteilnetzbetreiber (VNB) für den Anschluss von Verbraucher-, Energieerzeugungs- und Speicheranlagen an das Niederspannungsverteilnetz.

Sie ist durch die gesamtschweizerische Koordination der regionalen Werkvorschriften (PAE Ticino. PDIE Romandie, TAB Deutschschweiz) entstanden und bildet die Basis für die Erstellung und Veröffentlichung verschiedener regionaler und kantonaler Werkvorschriften.

Die Branchenempfehlung „Werkvorschriften CH“ richtet sich weitgehend an die Marktpartner von VNB wie Planungs- und Kontrollunternehmen, Installateure und Lieferanten, welche Anlagen an das Niederspannungsverteilnetz anschliessen.

Werkvorschriften